Zweifamilienhaus bauen im Innviertel: zwei Wohnungen, zwei Eingänge, ein Grundstück.

Ein Zweifamilienhaus bauen im Innviertel ist oft eine Familienentscheidung: Die Jungen bauen auf dem Grund der Eltern, oder Eltern und Kinder teilen sich ein Haus, jede Generation mit eigener Wohnung und eigenem Eingang. Damit das Zusammenleben funktioniert und die Wohnbauförderung für beide Wohnungen greift, müssen Grundriss, Eigentum und Antrag zusammenpassen. Die 1A-Bauservice GmbH aus Gobrechtsham plant und baut Ihr Generationenhaus vom Fundament bis zur geschlossenen Hülle.

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Drei typische Modelle

Wie Familien im Innviertel ein Zweifamilienhaus nutzen.

Generationenhaus

Eltern und erwachsene Kinder wohnen unter einem Dach, aber in getrennten Wohnungen. Man hilft sich bei Enkeln, Garten und Pflege und hat trotzdem die eigene Haustür.

Bauen auf dem Elterngrund

Statt ein zweites Grundstück zu kaufen, nutzt die nächste Generation den vorhandenen Grund. Ein Zweifamilienhaus braucht nur eine Zufahrt und einen Bauplatz.

Geschwister oder Paare

Zwei Haushalte teilen sich Grundstück, Fundament und Dach und damit einen Teil der Kosten. Dafür braucht es klare Absprachen zu Eigentum und Nutzung.

Grundriss

Getrennte Eingänge und getrennte Wohnungen: so planen wir das Zweifamilienhaus.

Ob das Zusammenleben auf Dauer klappt, entscheidet sich zu einem großen Teil im Plan. Die wichtigste Regel: Jede Wohnung funktioniert für sich.

Jede Wohnung bekommt einen eigenen Eingang, damit niemand durch den Wohnbereich der anderen muss. Dazu gehören eigene Küche und eigenes Bad, eigener Abstellraum und, wenn möglich, ein eigener Gartenanteil oder eine eigene Terrasse. Ob die Wohnungen übereinander oder nebeneinander liegen, hängt vom Grundstück und vom Alter der Bewohner ab.

Zwischen zwei Wohnungen stellt das Baurecht höhere Anforderungen als innerhalb einer Wohnung. Trennwand und Trenndecke müssen den Brandschutz nach OIB-Richtlinie 2 und den Schallschutz nach OIB-Richtlinie 5 erfüllen; beide gelten in Oberösterreich in der Ausgabe Mai 2023. Das betrifft vor allem Wandstärken, Deckenaufbau und Durchführungen für Leitungen. Für ausgebaute Dachräume genügt in Gebäuden mit höchstens drei Wohnungen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 m, damit ist auch eine Dachgeschoßwohnung möglich.

Bei der Haustechnik planen wir für jede Wohnung eigene Zählung und eigene Verteiler mit ein. Installateurarbeiten führen wir selbst nicht aus, die Heizung und Sanitär für beide Wohnungen übernehmen Partnerbetriebe aus der Region.

Quelle: RIS, Oö. Bautechnikverordnung 2013 (§ 3 sowie §§ 1 bis 5 und 9 zur Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien)

Anordnung

Übereinander, nebeneinander oder mit Einliegerwohnung?

Wohnungen übereinander

Erdgeschoß und Obergeschoß je eine Wohnung, meist mit eigener Außenstiege oder Stiegenhaus. Spart Grundfläche, unten wohnt gut die ältere Generation.

Wohnungen nebeneinander

Zwei Haushälften mit je eigenem Erdgeschoß und Obergeschoß. Bietet die größte Trennung und eigene Gartenseiten, braucht aber ein breiteres Grundstück.

Haupt- und Einliegerwohnung

Eine große Wohnung und eine kleinere, etwa für die Eltern. Für die Wohnbauförderung muss aber auch die kleinere Wohnung mindestens 80 m² Nutzfläche haben.

Quelle: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018

Förderung

Wohnbauförderung OÖ: was die zweite Wohnung zusätzlich bringt.

Die Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 fördert Eigenheime mit höchstens zwei Wohnungen, jede mit mindestens 80 m² Nutzfläche. Für die zweite Wohnung gibt es einen eigenen Zuschlag. Die Werte der Standard-Eigenheimförderung:

BausteinFörderbares DarlehenEntspricht Zuschuss
Basisförderung75.000 €10.000 €
Zuschlag zweite Wohnungplus 25.000 €plus 3.500 €
Je Kind mit Familienbeihilfeplus 15.000 €plus 2.000 €
Je Kind mit erhöhter Familienbeihilfeplus 20.000 €plus 2.500 €
Barrierefreie Errichtungplus 5.000 €plus 1.000 €

Auch in der Eigenheim Förderaktion 1,5 % (Antrag nur bis 31.12.2027) erhöht die zweite Wohnung das geförderte Darlehen um 25.000 Euro. Statt des laufenden Zuschusses können Sie in der Standardvariante einen einmaligen Bauzuschuss von 36 % wählen; wer dann binnen fünf Jahren nach der Zusicherung verkauft, muss ihn zur Gänze zurückzahlen. Der Antrag muss in jedem Fall vor Baubeginn gestellt sein. Ausführlich unter Wohnbauförderung OÖ Neubau.

Quellen: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · Land OÖ, Eigenheimförderung · Land OÖ, Förderaktion 1,5 %

Ihr Generationenhaus: Erzählen Sie uns, wer einziehen soll und wie groß der Grund ist, wir skizzieren mit Ihnen die passende Aufteilung. Kostenlos anfragen
Eigentum und Einkommen

Wer im Grundbuch steht, bestimmt die Förderung mit.

Beim Generationenhaus wird eine Frage oft zu spät gestellt: Wem gehört das Haus? Für die Förderaktion 1,5 % verlangt das Land unter anderem Eigentum am Grundstück, den Hauptwohnsitz im geförderten Objekt und den Einkommensnachweis des Vorjahres aller im Grundbuch eingetragenen Personen. Kaufverträge allein reichen für die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn nicht, nötig ist ein Grundbuchsauszug auf die antragstellende Person.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 50.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen für eine Person und 85.000 Euro für zwei Personen, plus 7.500 Euro für jede weitere Person ohne Einkommen. Wer sie um bis zu 10, 20 oder 30 % überschreitet, bekommt um 25, 50 oder 75 % weniger Förderung. Wenn also Eltern und Kinder gemeinsam ins Grundbuch sollen, rechnen Sie das vorher mit Bank, Notar und der Abteilung Wohnbauförderung durch. Ob eine Übergabe des Grundstücks vor dem Bau sinnvoll ist, klären Sie dort, nicht bei der Baufirma.

Quellen: Land OÖ, Förderaktion 1,5 % · Land OÖ, Eigenheimförderung · RIS, Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012

Baurecht

Was die Oö. Bauordnung beim Zweifamilienhaus vorsieht.

Ein Haus mit zwei Wohnungen ist baurechtlich ein Wohngebäude wie ein Einfamilienhaus. Einige Erleichterungen gelten ausdrücklich bis drei Wohnungen:

  • Neubau bewilligungspflichtig nach § 24 Oö. BauO 1994, alternativ Bauanzeige mit Baufreistellung nach § 24a, wenn alle Nachbarn den Bauplan unterschreiben
  • Nachbarn mit Parteistellung sind bei Wohngebäuden die Eigentümer der Grundstücke höchstens 10 m vom Bauplatz entfernt (§ 31)
  • Mindestabstand 3 m zur Nachbargrundgrenze, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt (§ 40 Oö. BauTG 2013)
  • Energieausweis für den Neubau verpflichtend (§ 36 Oö. BauTG 2013); wir erstellen ihn mit dem Einreichplan
  • Bei Wohngebäuden mit höchstens drei Wohnungen genügt die schriftliche Fertigstellungsanzeige durch den Bauherrn (§ 42 Oö. BauO 1994)
  • Vor jedem Garagentor in der Regel 5 m Stauraum zur Straße (§ 43 Abs. 5 Oö. BauTG 2013)

Quellen: RIS, Oö. Bauordnung 1994 · RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013

Ablauf

In sechs Schritten zum Generationenhaus.

Schritt 1

Besichtigung

Wir sehen uns den Grund an und klären mit allen, wer wie wohnen will.

Schritt 2

Barrierefrei und Ausbau

Welche Wohnung barrierefrei sein soll und welche Ausbaustufe Sie wünschen.

Schritt 3

Eigentum und Förderung

Mit Notar, Bank und Land klären Sie Grundbuch und passende Fördervariante.

Schritt 4

Einreichplan

Beide Wohnungen mit eigenem Eingang, dazu Energieausweis und Einreichung.

Schritt 5

Fundament und Rohbau

Bodenplatte oder Keller, massive Wände mit Trennwänden und Trenndecken, Dach.

Schritt 6

Hülle und Übergabe

Bei belagsfertig setzen wir Fenster und Außentüren für beide Wohnungen.

  • Beim Familiengespräch sind alle Beteiligten dabei.
  • Wer ins Grundbuch kommt, klären Sie mit Notar und Bank. Den Förderantrag stellen Sie vor Baubeginn.
  • Den Einreichplan reichen wir bei der Gemeinde ein.
  • Das Darlehen wird nach dem Rohbau mit Dach ausbezahlt.
  • Estrich, Innenputz, Haustechnik und Küche für beide Wohnungen koordinieren wir auf Wunsch mit unseren Partnern.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Zweifamilienhaus im Innviertel.

Wie groß muss jede Wohnung für die Wohnbauförderung sein?
Laut Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 muss jede Wohnung mindestens 80 m² Nutzfläche haben, und das Objekt darf höchstens zwei Wohnungen umfassen. Eine kleine Einliegerwohnung unter 80 m² zählt also nicht als zweite geförderte Wohnung.
Was ist der Unterschied zwischen Zweifamilienhaus und Doppelhaus?
Beim Zweifamilienhaus liegen beide Wohnungen in einem Gebäude auf einem Grundstück. Beim Doppelhaus stehen zwei Häuser an einer gemeinsamen Wand aneinander, meist auf zwei eigenen Grundstücken. Beide Formen kann die Wohnbauförderung OÖ fördern; für Doppelhäuser in Anlagen gibt es einen eigenen Zuschlag.
Können Eltern und Kinder gemeinsam einreichen?
Für die Förderung zählt, wer im Grundbuch steht: Von allen eingetragenen Personen verlangt das Land den Einkommensnachweis, und die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Jahreshaushaltseinkommen. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, wer Eigentümer wird. Das ist eine Frage für Notar und Förderstelle.
Reicht beim Zweifamilienhaus die Fertigstellungsanzeige?
Ja. Für Wohngebäude mit höchstens drei Wohnungen sieht § 42 Oö. BauO 1994 die schriftliche Fertigstellungsanzeige durch den Bauherrn vor. Benützt werden darf das Haus acht Wochen nach Einlangen der vollständigen Anzeige, wenn die Behörde nicht untersagt.
Übernehmen Sie auch Heizung und Sanitär für beide Wohnungen?
Nein, Installateurarbeiten führen wir nicht selbst aus. Wir planen die Leitungsführung für beide Wohnungen mit und vermitteln Partnerbetriebe für Wärmepumpe, Estrich, Innenputz und Einbauküche, damit nach der Übergabe nahtlos weitergearbeitet werden kann.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.

Quellen

Zahlen und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite stammen aus diesen Quellen (abgerufen 17. Oktober 2026). Kostenangaben sind Richtwerte und kein Angebot: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · Land OÖ, Eigenheimförderung · Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · RIS, Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 · RIS, Oö. Bauordnung 1994 · RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013 · RIS, Oö. Bautechnikverordnung 2013

Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Zweifamilienhaus.

Wer soll einziehen, wie groß ist das Grundstück, sollen die Wohnungen übereinander oder nebeneinander liegen? Das genügt für den Anfang. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  1. Formular ausfüllenRund 2 Minuten, Pläne können Sie später nachreichen.
  2. Rückmeldung per E-MailWir melden uns mit ersten Fragen oder einem Terminvorschlag.
  3. Besichtigung vor OrtWir sehen uns Grundstück und Pläne gemeinsam an.
  4. Schriftliches AngebotMit klarem Leistungsumfang.
Das Formular wird geladenFalls nichts erscheint: Formular in neuem Fenster öffnen.
Lieber direkt?E-Mail schreibenTelefon: +43 664 1857057 (Mo bis Fr, 8 bis 17 Uhr)
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Die 1A-Bauservice GmbH realisiert seit 2016 Bau- und Sanierungsprojekte im Innviertel, mit über 28 Jahren Erfahrung in der Branche. Unser Team aus ausgebildeten Fachkräften baut Häuser vom Fundament bis zur geschlossenen Hülle, dazu Keller, Bodenplatten, Pools sowie Erd- und Gartenarbeiten.

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