Einfamilienhaus bauen im Innviertel: mit Keller oder Bodenplatte, bis Rohbau oder belagsfertig.

Sie wollen ein Einfamilienhaus bauen im Innviertel und suchen ein Bauunternehmen, das Fundament, Rohbau und Hülle aus einer Hand übernimmt? Die 1A-Bauservice GmbH hat ihren Sitz in Gobrechtsham, Gemeinde Neuhofen im Innkreis, und baut Einfamilienhäuser wahlweise bis zum Rohbau oder bis belagsfertig. Bevor gerechnet wird, klären wir mit Ihnen die zwei Fragen, die das Budget am stärksten bewegen: Keller oder Bodenplatte, und wie viel Innenausbau Sie selbst übernehmen wollen.

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Seit 2016 als GmbH Über 28 Jahre Branchenerfahrung Ein Ansprechpartner bis belagsfertig Besichtigung vor Ort
Der häufigste Haustyp

Warum das Einfamilienhaus im Innviertel der Normalfall bleibt.

Trotz hoher Zinsen und Baukosten wird das freistehende Haus mit einer Wohnung weiter gebaut, auch in Oberösterreich.

Laut Statistik Austria wurden 2025 in Oberösterreich 2.096 Wohnungen in neuen Wohngebäuden mit einer oder zwei Wohnungen bewilligt. Österreichweit waren es 10.062 solcher Wohnungen, um 8,2 % mehr als 2024, während die Bewilligungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen um 12,5 % zurückgingen. Das Einfamilienhaus hat sich also gerade in der Flaute gut gehalten.

Im Innviertel kommt ein zweiter Grund dazu: Bauland ist hier im Landesvergleich günstig. Statistik Austria nennt für 2025 als Durchschnitt für bebaubare Grundstücke im Bezirk Ried im Innkreis 88,2 Euro pro m², im Bezirk Schärding 58,8 Euro und im Bezirk Braunau am Inn 131,7 Euro. Der Wert für ganz Oberösterreich liegt bei 139 Euro pro m². Wer hier baut, hat oft mehr Spielraum für ein Haus mit Garten als im Zentralraum.

Quellen: Statistik Austria, Baubewilligungen 2025 · Statistik Austria, Baugrundstückspreise 2025 · Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025

Die großen Weichen

Drei Entscheidungen, die Ihr Einfamilienhaus prägen.

Diese drei Punkte legen Kosten, Bauzeit und spätere Nutzung fest. Wir besprechen sie bei der Besichtigung, bevor ein Plan gezeichnet wird.

Keller oder Bodenplatte

Eine gedämmte Bodenplatte kostet als Richtwert 350 bis 590 € pro m² inklusive Aushub, Dämmung und Abdichtung, ein massiver Nutzkeller rund 1.000 bis 1.500 € pro m². Der Keller bringt Lager- und Technikraum, die Platte spart Geld und Bauzeit.

Rohbau oder belagsfertig

Beim Rohbau übergeben wir Wände, Decken und Dach. Belagsfertig heißt bei uns zusätzlich Fenster und Außentüren, also eine geschlossene Hülle. Je mehr Sie innen selbst machen wollen, desto eher passt für Sie der Rohbau.

Ein oder zwei Geschoße

Ein Bungalow ist ebenerdig und barrierearm, braucht aber mehr Grundfläche. Ein Stockhaus stapelt die Wohnfläche und lässt mehr Garten frei. Dazwischen liegt das klassische Haus mit ausgebautem Dachgeschoß.

Den direkten Vergleich finden Sie unter Keller oder Bodenplatte, die Ausbaustufen im Detail unter Rohbau oder belagsfertig.

Quellen: daibau.at, Fundamente und Bodenplatten (Stand 24.07.2026) · fertighaus.at, Keller bauen (Stand 21.09.2026). Richtwerte, Umsatzsteuer in den Quellen nicht angegeben.

Richtwerte

Was ein Einfamilienhaus in Österreich derzeit kostet.

Die folgenden Werte stammen aus österreichischen Ratgeberportalen und gelten für ganz Österreich, nicht speziell für das Innviertel. Ob die Beträge brutto oder netto sind und auf welche Fläche sie sich genau beziehen, sagen die Quellen meist nicht.

VarianteRichtwertBezug laut Quelle
Ausbauhaus (Hülle ohne Innenausbau)rund 1.925 € pro m²Einfamilienhaus ca. 150 m², nur Herstellungskosten
Belagsfertigrund 2.475 € pro m² (Mittelwert)Einfamilienhaus ca. 150 m², nur Herstellungskosten
Schlüsselfertig, gut ausgestattetrund 3.025 € pro m²Einfamilienhaus ca. 150 m², nur Herstellungskosten
Einfamilienhaus gesamt320.000 bis 450.000 €140 m², ohne Grundstück
Baunebenkosten15 bis 20 % zusätzlichAnteil an den Gesamtbaukosten

Richtwerte für Österreich, kein Angebot. Ihren Fixpreis erhalten Sie nach der Besichtigung. Die größten Abweichungen entstehen bei uns im Innviertel durch den Baugrund, die Entscheidung für einen Keller und die Ausbaustufe. Eine ausführliche Kostenaufstellung finden Sie unter Einfamilienhaus Kosten in Oberösterreich.

Quellen: infina.at, Haus bauen Kosten (Stand 28.11.2025) · finfo.at, Kosten Hausbau (Stand 08.08.2026)

Ihr Einfamilienhaus: Schicken Sie uns Grundstück und Wunschgröße, wir sagen Ihnen, ob Keller oder Bodenplatte bei Ihnen sinnvoller ist. Kostenlos anfragen
Baugrund im Innviertel

Was der Boden unter Ihrem Einfamilienhaus mitentscheidet.

Das Innviertel ist kein einheitlicher Baugrund. Wer weiß, worauf er baut, plant Fundament und Abdichtung richtig.

Ein großer Teil des Innviertels liegt im Inn- und Hausruckviertler Hügelland. Der Untergrund besteht dort laut Land Oberösterreich vor allem aus Tonen und Sandsteinen, die unter dem Sammelnamen Schlier laufen, in flacheren Lagen mit Deckenlehm darüber. Auf solchen Deckenlehmen entstehen Böden mit Staunässe. Für einen Keller heißt das: Abdichtung und Ableitung des Wassers verdienen mehr Aufmerksamkeit als auf durchlässigem Schotter.

In den Tälern sieht es anders aus. Im Mattigtal zwischen Mauerkirchen und Mattighofen liegt der Grundwasserspiegel laut Land Oberösterreich nur etwa 1 bis 2 m unter dem Gelände. Wer dort einen Keller will, plant meist eine Weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton ein. Dafür nennt fertighaus.at als Richtwert 8.000 bis 20.000 € und mehr.

Radon und Frost

Die Gemeinden der Bezirke Braunau am Inn und Schärding sind laut Radonschutzverordnung Radonvorsorgegebiet, der Bezirk Ried im Innkreis ist davon ausgenommen. Im Vorsorgegebiet sind beim Neubau bauliche Vorsorgemaßnahmen vorzusehen, vor allem eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile. Die Frosttiefe liegt in Österreich laut Austrotherm im Mittel bei 0,80 bis 1,20 m; darauf werden Frostschürze oder Fundamente der Bodenplatte abgestimmt. Ein Bodengutachten kostet laut infina als Richtwert 500 bis 1.000 € und lohnt sich vor allem bei Hanglage oder Kellerwunsch.

Quellen: Land OÖ, Inn- und Hausruckviertler Hügelland · Land OÖ, Mattigtal · fertighaus.at, Keller · Radonschutzverordnung, BGBl. II Nr. 470/2020 · Land OÖ, Radon · Austrotherm, Boden- und Deckendämmung · infina.at

Behördenweg in Oberösterreich

Vom Grundstück zur Benützung: die Schritte nach der Oö. Bauordnung.

Für Wohngebäude ist in Oberösterreich die Gemeinde Baubehörde, konkret der Bürgermeister. Diese Schritte kommen bei jedem Einfamilienhaus vor.

Bauplatz

Bauplatzbewilligung

Gebaut werden darf nur auf einem Bauplatz, so regelt es § 3 Oö. BauO 1994.

Einreichung

Baubewilligung

Der Neubau eines Wohngebäudes ist nach § 24 Oö. BauO bewilligungspflichtig.

Einreichung

Oder Bauanzeige

Alternativ genügt unter Bedingungen eine Bauanzeige mit Baufreistellung (§ 24a).

Abstände

3 m zur Grundgrenze

Meist braucht das Haus mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrundgrenze (§ 40).

Baubeginn

Baubeginn und Befund

Baubeginn anzeigen und nach dem Fundament die Lage bestätigen.

Fertigstellung

Fertigstellungsanzeige

Der Bauherr zeigt die Fertigstellung schriftlich an (§ 42), danach Benützung.

  • Bauplatz: Er soll in der Regel mindestens 500 m² groß sein und über eine öffentliche Verkehrsfläche oder eine mindestens 3 m breite, gesicherte Zufahrt erreichbar sein (§ 6).
  • Bauanzeige: Sie genügt, wenn die Nachbarn auf dem Bauplan unterschreiben und eine befugte Planverfasserin oder ein befugter Planverfasser die Rechtskonformität bestätigt. Einreichplan und Energieausweis erstellen wir für unsere Bauvorhaben selbst.
  • Abstände: Die 3 m gelten, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, gemessen von der fertigen Außenwand; Gebäudeteile über 9 m Höhe brauchen ein Drittel ihrer Höhe (§ 40 Oö. BauTG 2013).
  • Baubeginn: Der Bauführer zeigt den Baubeginn der Behörde an (§ 40 Abs. 4 BauO). Nach dem Fundament bestätigt er unaufgefordert, dass das Haus bewilligungsgemäß zu den Grenzen steht; erst dann dürfen die Außenwände folgen (§ 40a).
  • Fertigstellung: Die Anzeige gilt für Wohngebäude mit höchstens drei Wohnungen. Benützt werden darf das Haus acht Wochen nach Einlangen der vollständigen Anzeige, sofern die Behörde nicht untersagt (§ 44).

Quellen: RIS, Oö. Bauordnung 1994 · RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013 · Land OÖ, Das moderne Oö. Baurecht

Förderung

Wohnbauförderung OÖ für Ihr Einfamilienhaus: was Sie vor dem ersten Spatenstich erledigen müssen.

Das Land Oberösterreich fördert den Neubau von Eigenheimen nicht mit einem eigenen Landesdarlehen, sondern mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Bankdarlehen oder mit einem einmaligen Bauzuschuss. Grundlage ist die Oö. Eigenheim-Verordnung 2018. Es gibt derzeit zwei Wege:

  • Eigenheim Förderaktion 1,5 %: ein Darlehen der Oberösterreichischen Landesbank mit 1,5 % Fixzins in den ersten zehn Jahren. Die Basis liegt bei 75.000 Euro, pro Kind mit Familienbeihilfe kommen 15.000 Euro dazu. Anträge sind nur bis 31.12.2027 möglich.
  • Standard-Eigenheimförderung: 10.000 Euro Zuschuss auf ein Darlehen von 75.000 Euro, mit Zuschlägen für Kinder und Barrierefreiheit. Statt des laufenden Zuschusses können Sie einen einmaligen Bauzuschuss von 36 % davon wählen.

Für beide gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein, gebaut wird erst nach der schriftlichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Das Jahreshaushaltseinkommen darf bei einer Person 50.000 Euro und bei zwei Personen 85.000 Euro nicht übersteigen, plus 7.500 Euro je weiterer Person ohne Einkommen. Das Darlehen wird erst nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Dach ausbezahlt. Deshalb stimmen wir den Bauzeitplan auf Ihr Förderansuchen ab. Alle Details stehen unter Wohnbauförderung OÖ Neubau.

Quellen: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · Land OÖ, Eigenheimförderung · RIS, Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012

Unser Anteil

Was wir an Ihrem Einfamilienhaus selbst bauen.

Der genaue Umfang steht immer schriftlich im Angebot. Grundsätzlich übernehmen wir diese Arbeiten:

  • Einreichplan und Energieausweis für Ihr Bauvorhaben
  • Erdarbeiten und Aushub für Bodenplatte oder Keller
  • Gedämmte Bodenplatte oder Keller, auch als Wohnkeller
  • Massiver Rohbau mit Außen- und Innenwänden und Decken
  • Dachkonstruktion bis zum dichten Dach
  • Bei belagsfertig zusätzlich Fenster und Außentüren
  • Auf Wunsch Partnerbetriebe für Estrich, Innenputz, Wärmepumpe und Einbauküche
Wichtig: Installateurarbeiten für Heizung und Sanitär führen wir nicht selbst aus. Dafür vermitteln wir Partnerbetriebe aus der Region und stimmen die Termine ab, damit nach der Übergabe kein Leerlauf entsteht.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Einfamilienhaus im Innviertel.

Wie groß muss das Grundstück für ein Einfamilienhaus sein?
Die Oö. Bauordnung nennt für einen Bauplatz in der Regel mindestens 500 m² (§ 6). Entscheidend ist aber, was nach Abzug der Abstände übrig bleibt: Ohne andere Festlegung im Bebauungsplan sind 3 m zur Nachbargrundgrenze einzuhalten (§ 40 Oö. BauTG 2013). Wir prüfen das am Lageplan, bevor geplant wird.
Brauche ich für ein Einfamilienhaus eine Baubewilligung?
Grundsätzlich ja, der Neubau eines Gebäudes ist bewilligungspflichtig. In Oberösterreich gibt es für Wohngebäude aber die Bauanzeige mit Baufreistellung nach § 24a: Unterschreiben alle Nachbarn den Bauplan und bestätigt die Planverfasserin oder der Planverfasser die Übereinstimmung mit den Vorschriften, darf die Behörde nur binnen acht Wochen untersagen. Mehr dazu unter Baubewilligung Oberösterreich.
Lohnt sich ein Keller unter dem Einfamilienhaus?
Das hängt vom Baugrund und vom Platzbedarf ab. Auf Schlier mit Staunässe oder bei hohem Grundwasser steigen die Kosten für Abdichtung deutlich. Wer Technik, Vorräte und Hobbyraum auch im Erdgeschoß unterbringt, fährt mit einer gedämmten Bodenplatte meist günstiger. Wir rechnen Ihnen beide Varianten für Ihr Grundstück durch.
Kann ich beim Einfamilienhaus selbst mitarbeiten?
Ja, am sinnvollsten beim Innenausbau. Wenn wir belagsfertig übergeben, ist die Hülle mit Fenstern geschlossen, und Sie können ohne Wetterrisiko Böden, Malerarbeiten oder den Dachgeschoßausbau selbst übernehmen. Fundament, Abdichtung und Dach gehören dagegen in Profihände.
Wann zahlt das Land die Wohnbauförderung aus?
Das geförderte Darlehen wird nach grundbücherlicher Sicherstellung und nach Fertigstellung des Rohbaus mit Dach ausbezahlt, bestätigt durch die Gemeinde. Bis dahin muss die Finanzierung anders überbrückt werden. Ein früh dichtes Dach hilft also auch bei der Liquidität.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.

Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Einfamilienhaus.

Grundstück, ungefähre Wohnfläche, Keller oder Bodenplatte und gewünschte Ausbaustufe genügen für den Anfang. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  1. Formular ausfüllenRund 2 Minuten, Pläne können Sie später nachreichen.
  2. Rückmeldung per E-MailWir melden uns mit ersten Fragen oder einem Terminvorschlag.
  3. Besichtigung vor OrtWir sehen uns Grundstück und Pläne gemeinsam an.
  4. Schriftliches AngebotMit klarem Leistungsumfang.
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Wer wir sind

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Die 1A-Bauservice GmbH realisiert seit 2016 Bau- und Sanierungsprojekte im Innviertel, mit über 28 Jahren Erfahrung in der Branche. Unser Team aus ausgebildeten Fachkräften baut Häuser vom Fundament bis zur geschlossenen Hülle, dazu Keller, Bodenplatten, Pools sowie Erd- und Gartenarbeiten.

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