Wohnbauförderung OÖ für den Neubau: was das Land zahlt und wann Sie den Antrag stellen.

Die Wohnbauförderung OÖ für den Neubau ist kein Kredit des Landes. Das Land Oberösterreich zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Ihrem Bankdarlehen oder auf Wunsch einen einmaligen Bauzuschuss. Bis 31.12.2027 gibt es zusätzlich eine Aktion mit 1,5 % Fixzins für die ersten zehn Jahre. Entscheidend für alle Varianten: Der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Hier lesen Sie, welche Beträge gelten, welche Einkommensgrenzen zählen und wie Sie den Bauzeitplan richtig auf die Förderung abstimmen.

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Grundlagen

So funktioniert die Wohnbauförderung OÖ beim Neubau.

Rechtsgrundlage ist die Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 (LGBl. Nr. 54/2018), zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2025. Diese Änderung gilt für Ansuchen, die ab 01.01.2026 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen. Laut § 1 fördert das Land mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen. Direktdarlehen des Landes gibt es nicht. Sie nehmen also bei einer Bank ein Darlehen auf, und das Land beteiligt sich daran.

Gefördert werden Reihenhäuser, Doppelhäuser und sonstige Eigenheime. Jede Wohnung muss mindestens 80 m² Nutzfläche haben, pro Objekt sind höchstens zwei Wohnungen möglich. Eine Obergrenze für die Nutzfläche nennen weder Verordnung noch Landesseite. Auch der Abbruch eines alten Wohnhauses mit anschließendem Neubau eines Eigenheims fällt unter die Förderaktion mit 1,5 %.

Wichtig für die Planung: Eigene Energiegrenzwerte wie einen Heizwärmebedarf enthält die Eigenheim-Verordnung nicht mehr, der frühere § 6 ist entfallen. Die bautechnischen Anforderungen gelten trotzdem: Neubauten, die nach dem 31.12.2020 bewilligt werden, sind laut Oö. Bautechnikverordnung 2013 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten.

Hinweis: Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite stammen aus der Eigenheim-Verordnung im RIS und den Seiten des Landes Oberösterreich. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Zwei Varianten

Förderaktion 1,5 % oder Standardförderung: der Vergleich.

Seit 2026 können Sie zwischen zwei Wegen wählen. Die Aktion mit 1,5 % ersetzt die üblichen Zuschüsse, beide gleichzeitig gibt es nicht.

MerkmalEigenheim Förderaktion 1,5 %Standard-Eigenheimförderung
Art der FörderungZinsenzuschuss des LandesZuschuss zum Bankdarlehen oder einmaliger Bauzuschuss
DarlehensgeberOberösterreichische Landesbank AGHypothekardarlehen einer Bank
Basis-Darlehen75.000 Euro plus Zuschläge75.000 Euro plus Zuschläge
Zinsenerste 10 Jahre 1,5 % fix, danach variabel (3-Monats-Euribor plus maximal 112 Basispunkte)variabel oder fix für die ganze Laufzeit, Aufschlag gedeckelt
Laufzeit35 Jahrevariabel 30 Jahre, fix 20 oder 25 Jahre
Zuschuss bei Basis-DarlehenDifferenz zwischen Marktfixzins und 1,5 %, die ersten 10 Jahre10.000 Euro, über 20 Jahre monatlich gutgeschrieben, oder einmalig 36 % davon
Antragsfristnur bis 31.12.2027aktuelle Bedingungen auf der Landesseite

Bei der Aktion zahlt das Land laut § 3 Abs. 10 der Verordnung in den ersten zehn Jahren die Differenz zwischen dem Marktfixzins und Ihrer Fixzinsbelastung von 1,50 %. Der Marktfixzins setzt sich aus dem 10-jährigen Euro-Swapsatz plus höchstens 95 Basispunkten zusammen und wird halbjährlich festgelegt. Wie viel Geld das konkret ist, hängt also vom Zinsniveau beim Abschluss ab. Bei der Standardförderung steht der Zuschuss dagegen als fixer Eurobetrag fest.

Quellen: Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · RIS, § 3 Oö. Eigenheim-VO 2018 · RIS, Oö. Eigenheim-VO 2018. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Beträge

Zuschläge für Kinder, zweite Wohnung und barrierefreies Bauen.

Zum Basis-Darlehen von 75.000 Euro kommen Zuschläge. In der Standardförderung steigt mit jedem Zuschlag auch der Zuschuss. Die Darlehenszuschläge gelten genauso für die Aktion mit 1,5 %.

Zuschlagmehr Darlehenmehr Zuschuss (Standard)
Pro Kind mit Familienbeihilfe im gemeinsamen Haushalt15.000 Euro2.000 Euro
Pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe20.000 Euro2.500 Euro
Zweite Wohnung im Eigenheim25.000 Euro3.500 Euro
Reihen- oder Doppelhaus in einer Anlage20.000 Euro2.500 Euro
Barrierefreie Errichtung5.000 Euro1.000 Euro

Ein Rechenbeispiel des Landes: Basis-Darlehen plus ein Kind ergibt 90.000 Euro Darlehen. Dazu gibt es 12.000 Euro Zuschuss über 20 Jahre oder einmalig 4.320 Euro, das sind 36 % des Darlehenszuschusses. Wer den einmaligen Bauzuschuss wählt und das Haus binnen fünf Jahren nach der Zusicherung verkauft, muss ihn zur Gänze zurückzahlen.

Der Zuschlag für Reihen- und Doppelhäuser gilt in Anlagen mit mindestens drei Reihenhäusern oder zwei Doppelhäusern, mit durchschnittlich höchstens 400 m² Grund pro Eigenheim. Bei variabler Verzinsung zählen auch Kinder, die binnen fünf Jahren nach der Zusicherung geboren werden, wenn Sie den Antrag binnen einem Jahr nach der Geburt stellen. Ein energetischer Befund wird nur für den Zuschlag „barrierefreies Bauen“ verlangt.

Quellen: RIS, § 2 Oö. Eigenheim-VO 2018 · Land OÖ, Wohnbauförderung Eigenheim · Land OÖ, Förderaktion 1,5 %. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

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Einkommen

Einkommensgrenzen: wer die volle Förderung bekommt.

Gezählt wird das Jahreshaushaltseinkommen aller Personen, die im Grundbuch stehen und einziehen. Nachgewiesen wird das Einkommen des Vorjahres.

HaushaltHöchstes Jahreseinkommen
Eine Person50.000 Euro
Zwei Personen85.000 Euro
Jede weitere Person ohne Einkommenplus 7.500 Euro
Weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfeplus 8.500 Euro

Ein Paar mit zwei Kindern ohne eigenes Einkommen darf damit bis zu 100.000 Euro im Jahr verdienen. Wer knapp darüber liegt, verliert nicht alles: Eine Überschreitung um bis zu 10 % kürzt die Förderung um 25 %, bis zu 20 % kürzt um 50 % und bis zu 30 % kürzt um 75 %. Diese Grenzen gelten seit 01.04.2024 laut Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 und für Neubau und Sanierung eines selbst bewohnten Eigenheims gleichermaßen.

Quellen: RIS, Oö. Einkommensgrenzen-VO 2012 · Land OÖ, Einkommensgrenzen. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Ablauf

In sechs Schritten vom Grundstück zur Auszahlung.

Der häufigste Fehler ist ein zu früher Baustart. Diese Reihenfolge schützt Ihren Anspruch.

Schritt 1

Grundstück ins Grundbuch

Im Grundbuchsauszug für das Land müssen Sie als Eigentümer stehen.

Schritt 2

Plan und Baubewilligung

Für den Antrag brauchen Sie einen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid.

Schritt 3

Antrag vor Baubeginn

Ansuchen stellen und die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn abwarten.

Schritt 4

Energieberatung nutzen

Mit der Zustimmung kommt ein Gutschein für eine kostenlose Energieberatung.

Schritt 5

Bauen bis Rohbau mit Dach

Das Darlehen fließt nach Sicherstellung im Grundbuch und Rohbau mit Dach.

Schritt 6

Einziehen, Fristen halten

Bezug binnen drei Jahren, alte Wohnung binnen sechs Monaten danach aufgeben.

  • Ein Kaufvertrag allein reicht nicht. Grundlage der Baubewilligung ist der Einreichplan.
  • Die Prüfung bis zur schriftlichen Zustimmung kann mehrere Wochen dauern.
  • Die Energieberatung macht der OÖ Energiesparverband.
  • Ausgezahlt wird nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Dach. Die Gemeinde bestätigt den Baufortschritt.
  • Die drei Jahre laufen ab der Zusicherung, die sechs Monate ab dem Bezug. Ein Bauzuschuss fließt erst nach dem Bezug.

Das Ansuchen stellen Sie beim Land.

Quellen: Land OÖ, Wohnbauförderung Eigenheim · Land OÖ, Förderaktion 1,5 %. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Stolpersteine

Drei Fehler, die Bauherren die Förderung kosten.

Bagger vor der Zustimmung

Baubeginn ist der Tag, an dem Erd- oder Bauarbeiten beginnen. Schon der Aushub vor der schriftlichen Zustimmung gefährdet die Förderung. Planen Sie die Wartezeit fix in den Bauzeitplan ein.

Wohnrechte nicht aufgegeben

Gefördert wird nur der Hauptwohnsitz. Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre müssen aufgegeben werden. Wer die alte Wohnung länger behalten will, sollte das vorab klären.

Rohbau mit Dach zu spät

Das Geld kommt erst, wenn der Rohbau mit Dach steht. Bis dahin finanzieren Sie über Eigenmittel oder eine Zwischenfinanzierung. Ein schneller, dichter Rohbau verkürzt diese Phase.

Quellen: Land OÖ, Voraussetzungen Förderaktion · RIS, § 39 Oö. BauO 1994 (Baubeginn).

Unsere Rolle

Wie wir Ihren Neubau auf die Förderung abstimmen.

Die 1A-Bauservice GmbH stellt keine Förderanträge für Sie, das bleibt Ihre Sache und die Ihrer Bank. Was wir beitragen, ist ein Bauablauf, der zur Förderung passt. Wir erstellen für die Häuser, die wir bauen, den Einreichplan und den Energieausweis. Damit haben Sie die Unterlagen für die Baubewilligung, die das Land für den Antrag voraussetzt.

Den Baubeginn legen wir erst fest, wenn die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn schriftlich vorliegt. Danach zählt Tempo bis zum Rohbau mit Dach, weil genau dieser Punkt die Auszahlung auslöst. Wir bauen vom Aushub über Bodenplatte oder Keller bis zum belagsfertigen Haus mit eingebauten Fenstern. Für Estrich, Innenputz, Wärmepumpe und Küche vermitteln wir Partnerbetriebe, Installateurarbeiten führen wir selbst nicht aus.

Wie die einzelnen Bauphasen zeitlich zusammenhängen, zeigt unser Ratgeber zum Hausbau-Ablauf. Die Behördenseite erklärt die Seite zur Baubewilligung in Oberösterreich. Was ein Haus insgesamt kostet, finden Sie unter Einfamilienhaus Kosten in Oberösterreich.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wohnbauförderung OÖ beim Neubau.

Ist die Wohnbauförderung OÖ ein Darlehen des Landes?
Nein. Das Land vergibt keine Direktdarlehen. Es zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Bankdarlehen oder einen einmaligen Bauzuschuss, so steht es in § 1 der Oö. Eigenheim-Verordnung 2018. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Bis wann kann ich die Förderaktion mit 1,5 % beantragen?
Laut Land Oberösterreich ist eine Antragstellung nur bis 31.12.2027 möglich. Für Ansuchen, die bis dahin eingebracht sind, gilt die Regelung weiter. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Darf ich schon vor der Zustimmung mit dem Aushub beginnen?
Nein. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, und gebaut wird erst nach der schriftlichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Als Baubeginn zählt bereits der Beginn der Erdarbeiten. Quelle: Land OÖ. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Wann bekomme ich das Geld?
Das Darlehen wird nach grundbücherlicher Sicherstellung und nach Fertigstellung des Rohbaus mit Dach ausgezahlt, ein Bauzuschuss erst nach dem Bezug. Bis dahin finanzieren Sie selbst vor. Quelle: Land OÖ.
Wird auch ein Fertighaus gefördert?
Die Verordnung unterscheidet nicht nach Bauweise, sie fördert Eigenheime, Reihen- und Doppelhäuser mit mindestens 80 m² Nutzfläche je Wohnung. Für ein Fertighaus bauen wir auf Wunsch die Bodenplatte für das Fertighaus. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Hilft 1A-Bauservice beim Förderantrag?
Den Antrag stellen Sie selbst beim Land. Wir liefern für die Häuser, die wir bauen, Einreichplan und Energieausweis und stimmen den Baubeginn auf die Zustimmung des Landes ab. Schreiben Sie uns dazu über das Formular.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.

Quellen

Zahlen und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite stammen aus diesen Quellen (abgerufen 17. Oktober 2026). Kostenangaben sind Richtwerte und kein Angebot: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · RIS, § 3 Oö. Eigenheim-VO (Aktion 1,5 %) · Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · Land OÖ, Wohnbauförderung Eigenheim · RIS, Oö. Einkommensgrenzen-VO 2012 · Land OÖ, Einkommensgrenzen · RIS, Oö. Bautechnikverordnung 2013 · RIS, Oö. Bauordnung 1994

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