Wohnbauförderung OÖ für den Neubau: was das Land zahlt und wann Sie den Antrag stellen.
Die Wohnbauförderung OÖ für den Neubau ist kein Kredit des Landes. Das Land Oberösterreich zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Ihrem Bankdarlehen oder auf Wunsch einen einmaligen Bauzuschuss. Bis 31.12.2027 gibt es zusätzlich eine Aktion mit 1,5 % Fixzins für die ersten zehn Jahre. Entscheidend für alle Varianten: Der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Hier lesen Sie, welche Beträge gelten, welche Einkommensgrenzen zählen und wie Sie den Bauzeitplan richtig auf die Förderung abstimmen.
Bauvorhaben kostenlos anfragenSo funktioniert die Wohnbauförderung OÖ beim Neubau.
Rechtsgrundlage ist die Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 (LGBl. Nr. 54/2018), zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2025. Diese Änderung gilt für Ansuchen, die ab 01.01.2026 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen. Laut § 1 fördert das Land mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen. Direktdarlehen des Landes gibt es nicht. Sie nehmen also bei einer Bank ein Darlehen auf, und das Land beteiligt sich daran.
Gefördert werden Reihenhäuser, Doppelhäuser und sonstige Eigenheime. Jede Wohnung muss mindestens 80 m² Nutzfläche haben, pro Objekt sind höchstens zwei Wohnungen möglich. Eine Obergrenze für die Nutzfläche nennen weder Verordnung noch Landesseite. Auch der Abbruch eines alten Wohnhauses mit anschließendem Neubau eines Eigenheims fällt unter die Förderaktion mit 1,5 %.
Wichtig für die Planung: Eigene Energiegrenzwerte wie einen Heizwärmebedarf enthält die Eigenheim-Verordnung nicht mehr, der frühere § 6 ist entfallen. Die bautechnischen Anforderungen gelten trotzdem: Neubauten, die nach dem 31.12.2020 bewilligt werden, sind laut Oö. Bautechnikverordnung 2013 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten.
Förderaktion 1,5 % oder Standardförderung: der Vergleich.
Seit 2026 können Sie zwischen zwei Wegen wählen. Die Aktion mit 1,5 % ersetzt die üblichen Zuschüsse, beide gleichzeitig gibt es nicht.
| Merkmal | Eigenheim Förderaktion 1,5 % | Standard-Eigenheimförderung |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Zinsenzuschuss des Landes | Zuschuss zum Bankdarlehen oder einmaliger Bauzuschuss |
| Darlehensgeber | Oberösterreichische Landesbank AG | Hypothekardarlehen einer Bank |
| Basis-Darlehen | 75.000 Euro plus Zuschläge | 75.000 Euro plus Zuschläge |
| Zinsen | erste 10 Jahre 1,5 % fix, danach variabel (3-Monats-Euribor plus maximal 112 Basispunkte) | variabel oder fix für die ganze Laufzeit, Aufschlag gedeckelt |
| Laufzeit | 35 Jahre | variabel 30 Jahre, fix 20 oder 25 Jahre |
| Zuschuss bei Basis-Darlehen | Differenz zwischen Marktfixzins und 1,5 %, die ersten 10 Jahre | 10.000 Euro, über 20 Jahre monatlich gutgeschrieben, oder einmalig 36 % davon |
| Antragsfrist | nur bis 31.12.2027 | aktuelle Bedingungen auf der Landesseite |
Bei der Aktion zahlt das Land laut § 3 Abs. 10 der Verordnung in den ersten zehn Jahren die Differenz zwischen dem Marktfixzins und Ihrer Fixzinsbelastung von 1,50 %. Der Marktfixzins setzt sich aus dem 10-jährigen Euro-Swapsatz plus höchstens 95 Basispunkten zusammen und wird halbjährlich festgelegt. Wie viel Geld das konkret ist, hängt also vom Zinsniveau beim Abschluss ab. Bei der Standardförderung steht der Zuschuss dagegen als fixer Eurobetrag fest.
Quellen: Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · RIS, § 3 Oö. Eigenheim-VO 2018 · RIS, Oö. Eigenheim-VO 2018. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Zuschläge für Kinder, zweite Wohnung und barrierefreies Bauen.
Zum Basis-Darlehen von 75.000 Euro kommen Zuschläge. In der Standardförderung steigt mit jedem Zuschlag auch der Zuschuss. Die Darlehenszuschläge gelten genauso für die Aktion mit 1,5 %.
| Zuschlag | mehr Darlehen | mehr Zuschuss (Standard) |
|---|---|---|
| Pro Kind mit Familienbeihilfe im gemeinsamen Haushalt | 15.000 Euro | 2.000 Euro |
| Pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe | 20.000 Euro | 2.500 Euro |
| Zweite Wohnung im Eigenheim | 25.000 Euro | 3.500 Euro |
| Reihen- oder Doppelhaus in einer Anlage | 20.000 Euro | 2.500 Euro |
| Barrierefreie Errichtung | 5.000 Euro | 1.000 Euro |
Ein Rechenbeispiel des Landes: Basis-Darlehen plus ein Kind ergibt 90.000 Euro Darlehen. Dazu gibt es 12.000 Euro Zuschuss über 20 Jahre oder einmalig 4.320 Euro, das sind 36 % des Darlehenszuschusses. Wer den einmaligen Bauzuschuss wählt und das Haus binnen fünf Jahren nach der Zusicherung verkauft, muss ihn zur Gänze zurückzahlen.
Der Zuschlag für Reihen- und Doppelhäuser gilt in Anlagen mit mindestens drei Reihenhäusern oder zwei Doppelhäusern, mit durchschnittlich höchstens 400 m² Grund pro Eigenheim. Bei variabler Verzinsung zählen auch Kinder, die binnen fünf Jahren nach der Zusicherung geboren werden, wenn Sie den Antrag binnen einem Jahr nach der Geburt stellen. Ein energetischer Befund wird nur für den Zuschlag „barrierefreies Bauen“ verlangt.
Quellen: RIS, § 2 Oö. Eigenheim-VO 2018 · Land OÖ, Wohnbauförderung Eigenheim · Land OÖ, Förderaktion 1,5 %. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Einkommensgrenzen: wer die volle Förderung bekommt.
Gezählt wird das Jahreshaushaltseinkommen aller Personen, die im Grundbuch stehen und einziehen. Nachgewiesen wird das Einkommen des Vorjahres.
| Haushalt | Höchstes Jahreseinkommen |
|---|---|
| Eine Person | 50.000 Euro |
| Zwei Personen | 85.000 Euro |
| Jede weitere Person ohne Einkommen | plus 7.500 Euro |
| Weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe | plus 8.500 Euro |
Ein Paar mit zwei Kindern ohne eigenes Einkommen darf damit bis zu 100.000 Euro im Jahr verdienen. Wer knapp darüber liegt, verliert nicht alles: Eine Überschreitung um bis zu 10 % kürzt die Förderung um 25 %, bis zu 20 % kürzt um 50 % und bis zu 30 % kürzt um 75 %. Diese Grenzen gelten seit 01.04.2024 laut Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 und für Neubau und Sanierung eines selbst bewohnten Eigenheims gleichermaßen.
Quellen: RIS, Oö. Einkommensgrenzen-VO 2012 · Land OÖ, Einkommensgrenzen. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
In sechs Schritten vom Grundstück zur Auszahlung.
Der häufigste Fehler ist ein zu früher Baustart. Diese Reihenfolge schützt Ihren Anspruch.
Grundstück ins Grundbuch
Im Grundbuchsauszug für das Land müssen Sie als Eigentümer stehen.
Plan und Baubewilligung
Für den Antrag brauchen Sie einen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid.
Antrag vor Baubeginn
Ansuchen stellen und die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn abwarten.
Energieberatung nutzen
Mit der Zustimmung kommt ein Gutschein für eine kostenlose Energieberatung.
Bauen bis Rohbau mit Dach
Das Darlehen fließt nach Sicherstellung im Grundbuch und Rohbau mit Dach.
Einziehen, Fristen halten
Bezug binnen drei Jahren, alte Wohnung binnen sechs Monaten danach aufgeben.
- Ein Kaufvertrag allein reicht nicht. Grundlage der Baubewilligung ist der Einreichplan.
- Die Prüfung bis zur schriftlichen Zustimmung kann mehrere Wochen dauern.
- Die Energieberatung macht der OÖ Energiesparverband.
- Ausgezahlt wird nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Dach. Die Gemeinde bestätigt den Baufortschritt.
- Die drei Jahre laufen ab der Zusicherung, die sechs Monate ab dem Bezug. Ein Bauzuschuss fließt erst nach dem Bezug.
Das Ansuchen stellen Sie beim Land.
Quellen: Land OÖ, Wohnbauförderung Eigenheim · Land OÖ, Förderaktion 1,5 %. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Drei Fehler, die Bauherren die Förderung kosten.
Bagger vor der Zustimmung
Baubeginn ist der Tag, an dem Erd- oder Bauarbeiten beginnen. Schon der Aushub vor der schriftlichen Zustimmung gefährdet die Förderung. Planen Sie die Wartezeit fix in den Bauzeitplan ein.
Wohnrechte nicht aufgegeben
Gefördert wird nur der Hauptwohnsitz. Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre müssen aufgegeben werden. Wer die alte Wohnung länger behalten will, sollte das vorab klären.
Rohbau mit Dach zu spät
Das Geld kommt erst, wenn der Rohbau mit Dach steht. Bis dahin finanzieren Sie über Eigenmittel oder eine Zwischenfinanzierung. Ein schneller, dichter Rohbau verkürzt diese Phase.
Quellen: Land OÖ, Voraussetzungen Förderaktion · RIS, § 39 Oö. BauO 1994 (Baubeginn).
Wie wir Ihren Neubau auf die Förderung abstimmen.
Die 1A-Bauservice GmbH stellt keine Förderanträge für Sie, das bleibt Ihre Sache und die Ihrer Bank. Was wir beitragen, ist ein Bauablauf, der zur Förderung passt. Wir erstellen für die Häuser, die wir bauen, den Einreichplan und den Energieausweis. Damit haben Sie die Unterlagen für die Baubewilligung, die das Land für den Antrag voraussetzt.
Den Baubeginn legen wir erst fest, wenn die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn schriftlich vorliegt. Danach zählt Tempo bis zum Rohbau mit Dach, weil genau dieser Punkt die Auszahlung auslöst. Wir bauen vom Aushub über Bodenplatte oder Keller bis zum belagsfertigen Haus mit eingebauten Fenstern. Für Estrich, Innenputz, Wärmepumpe und Küche vermitteln wir Partnerbetriebe, Installateurarbeiten führen wir selbst nicht aus.
Wie die einzelnen Bauphasen zeitlich zusammenhängen, zeigt unser Ratgeber zum Hausbau-Ablauf. Die Behördenseite erklärt die Seite zur Baubewilligung in Oberösterreich. Was ein Haus insgesamt kostet, finden Sie unter Einfamilienhaus Kosten in Oberösterreich.
Häufige Fragen zur Wohnbauförderung OÖ beim Neubau.
Ist die Wohnbauförderung OÖ ein Darlehen des Landes?
Bis wann kann ich die Förderaktion mit 1,5 % beantragen?
Darf ich schon vor der Zustimmung mit dem Aushub beginnen?
Wann bekomme ich das Geld?
Wird auch ein Fertighaus gefördert?
Hilft 1A-Bauservice beim Förderantrag?
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.
Zahlen und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite stammen aus diesen Quellen (abgerufen 17. Oktober 2026). Kostenangaben sind Richtwerte und kein Angebot: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · RIS, § 3 Oö. Eigenheim-VO (Aktion 1,5 %) · Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · Land OÖ, Wohnbauförderung Eigenheim · RIS, Oö. Einkommensgrenzen-VO 2012 · Land OÖ, Einkommensgrenzen · RIS, Oö. Bautechnikverordnung 2013 · RIS, Oö. Bauordnung 1994
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Ein paar Angaben genügen, damit wir Ihr Projekt einschätzen können. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
- Formular ausfüllenRund 2 Minuten, Pläne können Sie später nachreichen.
- Rückmeldung per E-MailWir melden uns mit ersten Fragen oder einem Terminvorschlag.
- Besichtigung vor OrtWir sehen uns Grundstück und Pläne gemeinsam an.
- Schriftliches AngebotMit klarem Leistungsumfang.
Ein regionales Bauunternehmen mit Handschlagqualität.
Die 1A-Bauservice GmbH aus Gobrechtsham im Bezirk Ried baut seit 2016 Häuser im Innviertel, mit über 28 Jahren Erfahrung in der Branche. Für unsere Bauvorhaben erstellen wir Einreichplan und Energieausweis selbst.