Einreichplan erstellen lassen: vom ersten Entwurf bis zum Bescheid der Gemeinde.

Wer in Oberösterreich ein Haus baut, zubaut oder umbaut, braucht einen Einreichplan. Er ist das Herzstück des Bauansuchens und entscheidet, wie schnell die Gemeinde Ihr Vorhaben bewilligt. Bei 1A-Bauservice lassen Sie den Einreichplan für Ihr Bauvorhaben gleich von dem Unternehmen erstellen, das später auch baut. Plan, Baubeschreibung und Energieausweis kommen aus einer Hand, abgestimmt auf Grundstück, Bebauungsplan und Budget.

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Inhalt

Was ein Einreichplan in Oberösterreich enthalten muss.

Die Oö. Bauordnung nennt das Ganze „Bauplan“. Was hineingehört, regelt § 29 Abs. 1. Fehlt ein Teil, fordert die Gemeinde ihn nach, und die Zeit läuft gegen Sie.

  • Lageplan mit Nordrichtung, Grundstücksnummern und Größe, bestehenden Gebäuden, Leitungen, Abständen zu Straße und Nachbargrundstücken, Einfriedungen, Stellplätzen und Spielplätzen
  • Grundrisse aller Geschoße, vom Keller bis zum Dachgeschoß
  • Schnitte mit dem bestehenden und dem künftigen Gelände
  • Ansichten aller Fassaden, dazu Dachstuhl und Rauchfänge
  • Baubeschreibung mit bebauter Fläche, umbautem Raum, Nutzfläche, Baustoffen, Wasser-, Wärme- und Energieversorgung, Abwasser sowie Hang- und Oberflächenwasser
  • Ladepunkte oder Leerverrohrung für E-Autos, soweit die Oö. Bautechnikverordnung das verlangt

Pläne und Baubeschreibung unterschreiben Planverfasser, Grundeigentümer, Bauwerber und Bauführer (§ 29 Abs. 6). Für den Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes darf den Plan nur eine gesetzlich befugte Person verfassen (§ 29 Abs. 5). Ein selbst gezeichneter Plan reicht für ein Wohnhaus also nicht.

Quellen: RIS, § 29 Oö. Bauordnung 1994. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Vor dem ersten Strich

Diese Vorgaben prüfen wir, bevor wir zeichnen.

Ein guter Einreichplan entsteht nicht am Schreibtisch, sondern auf dem Grundstück. Drei Fragen klären wir immer zuerst.

Ist der Grund ein Bauplatz?

Neubauten werden nur auf einem Bauplatz bewilligt. Er soll in der Regel mindestens 500 m² groß sein und eine mindestens 3 m breite Zufahrt haben (§§ 3 und 6 Oö. BauO). Im Hochwasserabflussbereich ist hochwassergeschützt zu bauen.

Was sagt der Bebauungsplan?

Bauweise, Höhe, Dachform und Baufluchtlinien stehen oft im Bebauungsplan der Gemeinde. Gibt es keinen, gilt beim Abstand zur Nachbargrenze mindestens 3 m, bei Gebäudeteilen über 9 m Höhe ein Drittel der Höhe (§ 40 Oö. BauTG 2013).

Wo fährt das Auto hin?

Vor Garagentoren verlangt das Bautechnikgesetz einen Stauraum von mindestens 5 m zur Straße (§ 43 Oö. BauTG 2013). Eine neue Zufahrt an eine Gemeinde- oder Landesstraße braucht zusätzlich die Zustimmung der Straßenverwaltung.

Quellen: RIS, Oö. BauO 1994 · RIS, Oö. BauTG 2013 · RIS, § 20 Oö. Straßengesetz 1991. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Unser Ablauf

So entsteht Ihr Einreichplan bei uns.

Schritt 1

Anfrage

Sie schicken uns die Eckdaten Ihres Bauvorhabens über das Formular.

Schritt 2

Besichtigung

Wir sehen uns Grundstück, Gelände und Zufahrt bei Ihnen vor Ort an.

Schritt 3

Entwurf mit Ihnen

Grundriss nach Ihren Wünschen, bis Raumprogramm und Budget passen.

Schritt 4

Einreichplan

Aus dem Entwurf wird der vollständige Bauplan mit der Baubeschreibung.

Schritt 5

Energieausweis

Parallel zum Bauplan rechnen wir den Energieausweis für Ihr Haus.

Schritt 6

Unterschreiben, einreichen

Sie, der Grundeigentümer und wir unterschreiben, dann zur Gemeinde.

Unterschreiben auch die Nachbarn auf dem Plan, ist für ein Wohnhaus die Bauanzeige statt der Baubewilligung möglich. Das Ansuchen geht an das Gemeindeamt, in Wels an den Magistrat. Wir begleiten Sie bei Rückfragen und zur Bauverhandlung.

Quellen: RIS, §§ 24a, 28, 32 und 55 Oö. BauO 1994.

Ihr Grundstück: Wir sehen uns Grund, Gelände und Bebauungsplan an und sagen Ihnen, was möglich ist. Besichtigung anfragen
Warum aus einer Hand

Der Vorteil, wenn Planer und Baufirma dieselben sind.

Viele Bauherren lassen den Einreichplan von einem Planungsbüro zeichnen und suchen danach eine Baufirma. Das funktioniert, hat aber eine Bruchstelle: Der Plan wurde ohne Blick auf Bauablauf und Kosten der ausführenden Firma gezeichnet. Ändert die Baufirma später Wandaufbau, Fundament oder Fenstergrößen, braucht es Planänderungen, die bei der Gemeinde eventuell neu eingereicht werden müssen.

Bei uns gibt es diese Bruchstelle nicht. Wir erstellen den Einreichplan für die Bauvorhaben, die wir selbst ausführen: Neubauten bis belagsfertig, Rohbauten, Zubauten und Dachausbauten. Wir wissen, welche Bodenplatte zum Grundstück passt, wie dick die Wand wird und wo die Leitungen hinkommen. Was im Plan steht, ist auch das, was wir bauen. Damit stimmen Angebot, Bewilligung und Ausführung überein.

Ein zweiter Punkt ist die Zeit. Der Einreichplan steht am Anfang eines Weges, an dessen Ende die rechtskräftige Bewilligung steht. Wer Förderung beantragt, braucht diese Bewilligung sogar schon für das Ansuchen, so verlangt es die Wohnbauförderung OÖ. Ein vollständiger Plan beim ersten Einreichen spart Wochen.

Ihre Unterlagen

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen sollten.

Je mehr wir vorab wissen, desto schneller steht der erste Entwurf. Nichts davon muss perfekt sein, eine Skizze auf Papier hilft oft mehr als jede Beschreibung.

  • Grundstücksnummer, Einlagezahl und Katastralgemeinde, sie stehen im Grundbuch oder im Kaufvertrag
  • Den Bebauungsplan der Gemeinde, falls es einen gibt, oder zumindest die Auskunft des Bauamts dazu
  • Ihr Raumprogramm: wie viele Zimmer, ob Keller oder Bodenplatte, ob Garage oder Carport, ob ein Büro gebraucht wird
  • Ihren Budgetrahmen, damit Entwurf und Kosten von Beginn an zusammenpassen
  • Bei einem Zubau oder Umbau die alten Baupläne und den Bewilligungsbescheid des Bestands
  • Namen und Adressen der Nachbarn, soweit bekannt, für das Nachbarverzeichnis

Bei einem Zubau oder Dachausbau ist der Bestand der wichtigste Teil. Fehlen alte Pläne, messen wir das Gebäude auf und zeichnen den Bestand, bevor wir den neuen Teil planen. Ob ein Vorhaben am Bestand bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder frei ist, hängt davon ab, wie stark es tragende Bauteile, Brandschutz oder das äußere Aussehen berührt (§§ 24 bis 26 Oö. BauO 1994).

Kosten

Was ein Einreichplan in Österreich etwa kostet.

Den Preis für Ihren Plan nennen wir nach der Besichtigung. Zur Orientierung hier Richtwerte aus österreichischen Kostenportalen.

LeistungRichtwert ÖsterreichWas den Preis bestimmt
Einreichplan für ein durchschnittliches Einfamilienhaus3.000 bis 6.000 €Größe, Grundriss, Hanglage, Abstimmungsrunden
Amtlicher Lageplan1.300 bis 1.800 €Vermessung, Grundstücksform
Energieausweis Einfamilienhaus300 bis 600 €Gebäudeform, Datenlage
Gebühren für die Baubewilligung500 bis 800 €Gemeinde, Umfang des Vorhabens

Richtwerte für Österreich, kein Angebot. Ihren Fixpreis erhalten Sie nach der Besichtigung. Ob die Portale netto oder brutto rechnen, geben sie nicht an. Mehr Details zu den einzelnen Positionen finden Sie im Ratgeber Einreichplan Kosten.

Quellen: daibau.at, Baugenehmigungen · infina.at, Lageplan · finfo.at, Energieausweis · infina.at, Haus bauen Kosten.

Häufige Verzögerungen

Warum Einreichungen bei der Gemeinde hängen bleiben.

Fehlende Beilagen

Zum Ansuchen gehören neben dem Plan das Nachbarverzeichnis, bei Miteigentum die Zustimmung aller Eigentümer und ein Wasserbefund. Erst vollständig kommt das Verfahren in Gang.

Abstände zu knapp

Eine Unterschreitung der gesetzlichen Abstände ist auch als geringfügige Abweichung vom Bebauungsplan unzulässig (§ 36 Oö. BauO). Ein Grundriss, der an der Grenze klebt, kommt zurück.

Gelände nicht dargestellt

Auf geneigten Grundstücken prüft die Behörde genau, wie Haus und Gelände zusammenpassen. Schnitte mit dem alten und dem neuen Gelände sind deshalb Pflicht, keine Kür.

Quellen: RIS, §§ 28, 29 und 36 Oö. BauO 1994.

Nach dem Plan

Baubewilligung oder Bauanzeige: welcher Weg zu Ihrem Plan passt.

Mit dem fertigen Einreichplan gibt es für ein Wohnhaus in Oberösterreich zwei Wege. Der klassische ist die Baubewilligung nach § 24 mit Bauverhandlung und Bescheid. Der zweite ist die Bauanzeige nach § 24a, die sogenannte Baufreistellung. Sie setzt voraus, dass alle Nachbarn auf dem Bauplan unterschreiben und eine befugte Planverfasserin oder ein befugter Planverfasser schriftlich bestätigt, dass das Vorhaben allen baurechtlichen Vorschriften entspricht. Untersagt die Behörde nicht binnen acht Wochen ab vollständiger Anzeige, darf gebaut werden (§ 25a).

Welcher Weg für Sie schneller ist, hängt vor allem an den Nachbarn. Die Details zu Fristen, Unterlagen und Behörden erklärt unsere Seite zur Baubewilligung in Oberösterreich. Wie Plan, Bewilligung und Bau zeitlich ineinandergreifen, zeigt der Hausbau-Ablauf.

Quellen: RIS, §§ 24, 24a, 25a Oö. BauO 1994. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Einreichplan.

Darf ich den Einreichplan für mein Haus selbst zeichnen?
Für den Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes nicht. § 29 Abs. 5 der Oö. Bauordnung 1994 verlangt dafür eine gesetzlich befugte Person als Planverfasser.
Erstellt 1A-Bauservice auch nur den Plan, ohne zu bauen?
Wir erstellen Einreichplan und Energieausweis für die Bauvorhaben, die wir ausführen. So stimmen Plan und Bau überein. Schreiben Sie uns, was Sie vorhaben, dann klären wir gemeinsam den passenden Umfang.
Brauche ich einen Grundbuchsauszug für die Einreichung?
Im Wortlaut von § 28 der Oö. BauO ist er nicht als eigene Beilage genannt, verlangt werden Grundstücksnummern und Einlagezahlen. Ob Ihre Gemeinde ihn trotzdem sehen will, klären wir vor der Einreichung. Für die Wohnbauförderung brauchen Sie ihn ohnehin.
Wie viele Ausfertigungen des Plans braucht die Gemeinde?
Den Bauplan in zweifacher Ausfertigung. Ist er digital und höchstens DIN A3 groß, genügt eine, laut § 28 Abs. 2 Z 4 der Oö. Bauordnung 1994.
Wie lange dauert es vom Plan bis zum Bescheid?
Das hängt an Gemeinde und Nachbarn. Für die Baubewilligung gilt nach § 73 AVG eine Entscheidungsfrist von höchstens sechs Monaten ab vollständigem Ansuchen. Bei der Bauanzeige kann die Behörde nur binnen acht Wochen untersagen. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Gehört der Energieausweis zum Einreichplan?
Er ist eine eigene Beilage zum Ansuchen, soweit er erforderlich ist, und zwar ohne technischen Anhang (§ 28 Abs. 2 Z 6 Oö. BauO). Wir erstellen beides zusammen, damit Wandaufbau und Berechnung übereinstimmen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.

Quellen

Zahlen und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite stammen aus diesen Quellen (abgerufen 17. Oktober 2026). Kostenangaben sind Richtwerte und kein Angebot: RIS, Oö. Bauordnung 1994 · RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013 · daibau.at, Baugenehmigungen · infina.at, Lageplan · finfo.at, Energieausweis · infina.at, Haus bauen Kosten

Anfrage

Erzählen Sie uns, wofür Sie den Einreichplan brauchen.

Ein paar Angaben genügen, damit wir Ihr Projekt einschätzen können. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  1. Formular ausfüllenRund 2 Minuten, Pläne können Sie später nachreichen.
  2. Rückmeldung per E-MailWir melden uns mit ersten Fragen oder einem Terminvorschlag.
  3. Besichtigung vor OrtWir sehen uns Grundstück und Pläne gemeinsam an.
  4. Schriftliches AngebotMit klarem Leistungsumfang.
Das Formular wird geladenFalls nichts erscheint: Formular in neuem Fenster öffnen.
Lieber direkt?E-Mail schreibenTelefon: +43 664 1857057 (Mo bis Fr, 8 bis 17 Uhr)
Wer wir sind

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Die 1A-Bauservice GmbH aus Gobrechtsham im Bezirk Ried baut seit 2016 im Innviertel, mit über 28 Jahren Erfahrung in der Branche. Für die Bauvorhaben, die wir ausführen, erstellen wir Einreichplan und Energieausweis selbst.

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