Sanierungsförderung Oberösterreich: was 2026 noch geht und was 2027 kommt.

Wer in Oberösterreich ein Haus saniert, hat zwei mögliche Geldgeber: das Land OÖ mit der Eigenheimsanierung und den Bund mit der Sanierungsoffensive. Beim Bund ist der Sanierungsbonus seit 02.02.2026 für neue Anträge geschlossen. Für 2027 ist ein neues Programm angekündigt, Anträge sollen ab 04.01.2027 möglich sein, die Beträge sind aber noch nicht veröffentlicht. Die Landesförderung läuft nach eigenen Regeln. Diese Seite zeigt, welche Sanierungsförderung in Oberösterreich jetzt greift und wie Sie Ihr Projekt zeitlich klug planen.

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Überblick

Welche Förderung im Oktober 2026 offen ist.

Die Lage hat sich 2026 mehrmals geändert. Diese Übersicht fasst den Stand vom 17.10.2026 zusammen.

ProgrammStandWas Sie tun können
Land OÖ, Eigenheimsanierung (Häuser bis 3 Wohnungen)Rechtsgrundlage Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020 in KraftBedingungen beim Land prüfen, energetischen Befund einholen
Bund, Sanierungsbonus 2026 (thermische Sanierung)seit 02.02.2026 für Neuanträge geschlossennur bestehende Registrierungen und Anträge bleiben gültig
Bund, Kesseltausch NeuauflageRegistrierung ab 02.11.2026, längstens bis 31.12.2026Heizungstausch über einen Installateur planen
Bund, Sanierungsoffensive 2027angekündigt am 15.10.2026Anträge ab 04.01.2027, Beträge noch nicht veröffentlicht

Am 10.07.2026 meldete die Sanierungsoffensive zusätzlich, dass die Budgetmittel 2026 ausgeschöpft sind. Für eine Dämmung, neue Fenster oder ein neues Dach gibt es vom Bund also bis Jahresende kein neues Geld. Das Land Oberösterreich ist davon nicht betroffen, seine Förderung beruht auf einer eigenen Verordnung.

Wichtig: Förderprogramme ändern sich oft kurzfristig. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Quellen: BMLUK, Presseaussendung 02.02.2026 · sanierungsoffensive.gv.at, News 10.07.2026 · Infoblatt Kesseltausch 2026 · Sanierungsoffensive 2027 · RIS, Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020.

Land Oberösterreich

Die Eigenheimsanierung des Landes OÖ im Detail.

Grundlage ist die Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020 (LGBl. Nr. 44/2020), in Kraft seit 01.06.2020. Gefördert werden Häuser mit bis zu drei Wohnungen. Das Land zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 25 % zu einem Bankdarlehen. Die Laufzeit wählen Sie frei zwischen 15 und 30 Jahren, der Zuschuss fließt halbjährlich in den ersten 15 Jahren. Alternativ gibt es einen einmaligen Bauzuschuss von 15 % der förderbaren Darlehenshöhe. Ein Landesdarlehen gibt es auch hier nicht.

Die Bank darf nicht beliebig Zinsen verlangen: variabel höchstens 150 Basispunkte über dem 6-Monats-Euribor, fix auf 15 bis 20 Jahre höchstens 125 Basispunkte über dem 15-jährigen Euro-Swapsatz, fix auf 21 bis 30 Jahre höchstens 100 Basispunkte über dem 25-jährigen Swapsatz.

Umfassend oder einzeln

Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn Sie mindestens drei dieser Bauteile gemeinsam erneuern: Fenster und Haustür, Dach oder oberste Geschoßdecke, Fassade, Kellerdecke oder erdberührter Boden, Haustechnik. Bei höchstens zwei Bauteilen ohne Haustechnik spricht das Land von Einzelbauteilsanierung. Die Heizung selbst ist in dieser Landesförderung nicht förderbar.

Quellen: Land OÖ, Eigenheimsanierung · RIS, Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Beträge Land OÖ

Förderbare Darlehenshöhe je nach Art der Sanierung.

Die Tabelle zeigt, bis zu welchem Darlehen das Land fördert. In Klammer steht der höchste einmalige Bauzuschuss.

MaßnahmeMaximales förderbares Darlehen
Umfassende Sanierung50.000 Euro (Bauzuschuss max. 7.500 Euro)
Einzelbauteilsanierung15.000 Euro pro Bauteil (max. 2.250 Euro)
Substanzerhaltende Maßnahmen5.000 Euro (max. 750 Euro)
Einbau neuer Wohnfläche200 Euro pro m², max. 10.000 Euro
Zubau500 Euro pro m², max. 25.000 Euro
Abbruch und Neubau eines Eigenheims75.000 Euro (max. 11.250 Euro)

Dazu kommen Boni auf die Darlehenshöhe: Wohneinheitenbonus 8.000 Euro, Kaufbonus 5.000 Euro bei Kauf höchstens drei Jahre vor dem Antrag, Denkmalbonus 5.000 Euro, Energiebonus 2.500 Euro, Installationsbonus 2.000 Euro und Ortskernbonus 5.000 Euro für Häuser in einem Siedlungsschwerpunkt. Der Ökologiebonus beträgt 5.000 Euro, wenn Fassade und oberste Geschoßdecke ohne mineralölbasierte Dämmstoffe gedämmt werden, und 10.000 Euro für die gesamte Gebäudehülle ohne erdberührte Dämmschichten.

Quellen: RIS, Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020 · Land OÖ, Eigenheimsanierung. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

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Technische Mindestwerte

Welche U-Werte das Land bei Einzelbauteilen verlangt.

Gefördert wird nur, was danach gut dämmt. Die Werte gelten seit 01.01.2021, die zweite Spalte gilt mit langfristigem Sanierungskonzept.

Bauteilhöchster U-Wert mit Konzepthöchster U-Wert ohne Konzept
Fenster gesamt1,35 W/m²K1,1 W/m²K
Außenwand0,25 W/m²K0,25 W/m²K
Oberste Geschoßdecke oder Dach0,20 W/m²K0,15 W/m²K
Kellerdecke oder erdberührter Boden0,35 W/m²K0,30 W/m²K

Für die umfassende Sanierung zählt das ganze Gebäude: Der Heizwärmebedarf muss unter einer Formel liegen, die von der Kompaktheit des Hauses abhängt, alternativ genügt ein Gesamtenergieeffizienz-Faktor bis 1,05. Das rechnet ein Energieausweis nach. Den Nachweis der Mindestanforderung erbringt ein kostenloser energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie schon vor Beginn einholen können.

Quellen: RIS, § 4 Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020 · Land OÖ, Eigenheimsanierung.

Voraussetzungen Land OÖ

Was vor dem Ansuchen beim Land erfüllt sein muss.

  • Die Baubewilligung des Hauses liegt bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurück, bei Zubau oder Einbau von Wohnraum im Eigenheim mindestens 10 Jahre.
  • Die Rechnungen sind beim Einbringen des Ansuchens höchstens zwei Jahre alt. Aufbewahren müssen Sie sie sieben Jahre.
  • Die Arbeiten führt ein befugtes Unternehmen aus, oder Sie weisen Eigenleistung über Materialrechnungen von je mindestens 150 Euro nach.
  • Bei einem selbst bewohnten Eigenheim gelten die Einkommensgrenzen: 50.000 Euro für eine Person, 85.000 Euro für zwei Personen, plus 7.500 Euro je weiterer Person ohne Einkommen.
  • Die geforderten U-Werte oder Energiekennzahlen werden mit dem energetischen Befund nachgewiesen.

Die Landesseite knüpft die Frist an das Rechnungsdatum: höchstens zwei Jahre alt beim Einbringen. Den genauen Zeitpunkt Ihres Ansuchens klären Sie am besten vorab mit der Abteilung Wohnbauförderung. In jedem Fall lohnt es sich, den Befund vor dem Auftrag einzuholen, damit Dämmstärken und Fenster von Anfang an passen.

Quellen: RIS, Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020 · Land OÖ, Eigenheimsanierung · RIS, Oö. Einkommensgrenzen-VO 2012. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Bund

Sanierungsbonus 2026 geschlossen, Programm 2027 angekündigt.

Seit 02.02.2026 nimmt die Sanierungsoffensive des Bundes neue Registrierungen und Anträge nur mehr für den Kesseltausch an. Der Sanierungsbonus für die thermische Sanierung ist für Neuanträge geschlossen. Wer vorher registriert war, behält seinen Anspruch. Für diese Fälle gelten die Pauschalen laut Infoblatt Sanierungsbonus 2026: 5.000 Euro für einen Einzelbauteil, 10.000 Euro für eine Teilsanierung mit mindestens 40 % weniger Heizwärmebedarf, 15.000 Euro für eine umfassende Sanierung im guten Standard und 20.000 Euro im klimaaktiv-Standard, jeweils höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Die Endabrechnung einer umfassenden Sanierung ist bis 30.09.2028 möglich.

Was über 2027 bekannt ist

Am 15.10.2026 hat das Ministerium die Sanierungsoffensive 2027 angekündigt. Förderungsanträge sollen ab 04.01.2027 möglich sein, abgewickelt von der KPC. Geplant sind umfassende Sanierung, Teilsanierung und Einzelbauteile für Fenster, Außenwände sowie oberste und unterste Geschoßdecke. Die Vorabregistrierung soll entfallen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser sind laut Presseaussendung vom 15.10.2026 90 Mio. Euro vorgesehen.

Die Förderbeträge pro Maßnahme sind noch nicht veröffentlicht. Laut Ministerium sollen die finalen Richtlinien und Infoblätter im Dezember 2026 beschlossen werden, Teile brauchen noch eine Genehmigung der EU-Kommission. Rechnen Sie deshalb heute nicht mit einem bestimmten Betrag aus Wien.

Hinweis: Bund und Land lassen sich kombinieren, alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten aber nicht übersteigen (Infoblatt Kesseltausch). Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Zeitplan

So planen Sie Ihre Sanierung rund um den Jahreswechsel.

Herbst 2026

Bestand aufnehmen

Wir prüfen Dach, Decken und Mauerwerk und klären, was zusammenpasst.

Herbst 2026

Energetischen Befund holen

Der OÖ Energiesparverband zeigt im kostenlosen Befund die Dämmstärken.

Dezember 2026

Richtlinien 2027 abwarten

Sobald die Infoblätter des Bundes online sind, vergleichen Sie die Varianten.

ab Jänner 2027

Antrag beim Bund

Anträge beim Bund sind laut Ankündigung ab 04.01.2027 möglich.

ab Jänner 2027

Erst dann beauftragen

Verbindliche Aufträge vergeben Sie besser erst nach dem Antrag beim Bund.

danach

Bauen und abrechnen

Beim Land dürfen Rechnungen beim Ansuchen höchstens zwei Jahre alt sein.

  • Bei der Besichtigung klären wir, welche Bauteile zusammen Sinn ergeben.
  • Der Befund zeigt die Dämmstärken, die für die Landesförderung nötig sind.
  • Beim Vergleich geht es darum, welche Variante mehr bringt.
  • Ob Leistungen vor dem Antrag förderfähig sind, regeln erst die Richtlinien 2027.
  • Sammeln Sie alle Rechnungen geordnet.

Quellen: Sanierungsoffensive 2027 · Land OÖ, Eigenheimsanierung. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.

Unsere Leistung

Was wir bei einer geförderten Sanierung übernehmen.

Wir bauen dort, wo die Förderung den größten Hebel hat: beim Dachausbau mit neuer Wohnfläche, beim Umbau und beim Zubau, bei Decken und Dach. Für den Zubau oder Umbau erstellen wir den Einreichplan, bei einer größeren Renovierung den Energieausweis, den die Bauanzeige dann braucht. Eine Fassadendämmung übernehmen wir auf Anfrage, je nach Umfang. Heizung und Sanitär führen wir nicht selbst aus, eine Wärmepumpe läuft über unseren Partnerbetrieb.

Ob sich eine Sanierung überhaupt noch rechnet oder ein Neubau sinnvoller ist, besprechen wir offen. Der Ratgeber Sanieren oder neu bauen hilft bei dieser Entscheidung, die Kosten der Altbausanierung zeigen die Größenordnung. Für Abbruch und Neubau gilt beim Land übrigens eine eigene Darlehenshöhe von 75.000 Euro laut Wohnhaussanierungs-Verordnung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Sanierungsförderung in Oberösterreich.

Kann ich den Sanierungsbonus des Bundes 2026 noch beantragen?
Nein. Seit 02.02.2026 sind neue Anträge nur mehr für den Kesseltausch möglich, der Sanierungsbonus ist geschlossen. Bestehende Registrierungen bleiben gültig. Quelle: oesterreich.gv.at. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Wann startet die Sanierungsförderung 2027 und wie hoch ist sie?
Laut Sanierungsoffensive sind Anträge ab 04.01.2027 möglich. Die Beträge pro Maßnahme waren am 17.10.2026 noch nicht veröffentlicht, die Richtlinien sollen im Dezember 2026 kommen. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Fördert das Land OÖ auch einen Dachausbau?
Die Verordnung kennt den Einbau neuer Wohnfläche mit 200 Euro förderbarem Darlehen pro m², höchstens 10.000 Euro, laut Oö. Wohnhaussanierungs-VO I 2020. Ob Ihr Dachausbau darunter fällt, prüft das Land im Ansuchen. Wie wir ausbauen, lesen Sie unter Dachausbau im Innviertel. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Wie alt darf eine Rechnung für die Landesförderung sein?
Beim Einbringen des Ansuchens höchstens zwei Jahre, aufbewahren müssen Sie sie sieben Jahre. Quelle: Land OÖ, Eigenheimsanierung. Stand Oktober 2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen.
Wird der Heizungstausch vom Land OÖ mitgefördert?
In der Eigenheimsanierung des Landes ist die Heizungstechnik selbst nicht förderbar. Für den Tausch gibt es den Kesseltausch des Bundes mit Registrierung ab 02.11.2026 laut Infoblatt. Eine eigene Landesförderung dafür haben wir nicht geprüft.
Stellt 1A-Bauservice den Förderantrag für mich?
Nein, den Antrag stellen Sie selbst. Wir liefern die baulichen Unterlagen, also Einreichplan und Energieausweis, wenn wir das Vorhaben ausführen, und richten den Bauablauf nach den Fristen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.

Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrer Sanierung.

Ein paar Angaben genügen, damit wir Ihr Projekt einschätzen können. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  1. Formular ausfüllenRund 2 Minuten, Pläne können Sie später nachreichen.
  2. Rückmeldung per E-MailWir melden uns mit ersten Fragen oder einem Terminvorschlag.
  3. Besichtigung vor OrtWir sehen uns Grundstück und Pläne gemeinsam an.
  4. Schriftliches AngebotMit klarem Leistungsumfang.
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Die 1A-Bauservice GmbH aus Gobrechtsham saniert, baut um und baut aus, seit 2016 als GmbH und mit über 28 Jahren Erfahrung in der Branche. Heizung und Sanitär übernehmen Partnerbetriebe.

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