Reihenhaus bauen in Oberösterreich: Rohbau mehrerer Einheiten für Bauträger und Investoren.

Wer ein Reihenhaus bauen will in Oberösterreich, ist selten eine einzelne Familie. Meist plant ein Bauträger, ein Investor oder eine Gruppe von Bauherren drei, vier oder mehr Einheiten auf einem Grundstück. Für solche Projekte übernimmt die 1A-Bauservice GmbH aus Gobrechtsham im Innviertel die schweren Gewerke: Erdarbeiten, Fundamente, massiven Rohbau und auf Wunsch die geschlossene Hülle mit Fenstern, für alle Einheiten in einem Ablauf. Wir sagen Ihnen offen, wo wir gut passen und wo nicht.

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Seit 2016 als GmbH Über 28 Jahre Branchenerfahrung Ein Ansprechpartner bis belagsfertig Besichtigung vor Ort
Für wen wir Reihenhäuser bauen

Reihenhäuser sind Projektgeschäft, nicht Einzelbau.

Die Anfragen für Reihenhausanlagen kommen von drei Seiten. Für alle gilt: Je früher wir eingebunden sind, desto besser lassen sich Bauabschnitte und Kosten planen.

Bauträger

Sie entwickeln eine Anlage zum Verkauf und brauchen einen verlässlichen Partner für Rohbau oder Hülle, der mehrere gleiche Einheiten in einem durchgehenden Takt baut.

Investoren mit Grundstück

Sie besitzen ein Grundstück, das für mehrere kleine Häuser gewidmet ist, und wollen dort zur Vermietung oder auch zum Verkauf bauen, ohne jede Einheit einzeln auszuschreiben.

Baugruppen

Drei oder mehr Familien teilen sich ein Grundstück und lassen ihre Häuser gemeinsam errichten. Das senkt die Kosten pro Haus, braucht aber klare Verträge untereinander.

Bebauungsplan und Abstände

Ohne passenden Bebauungsplan keine Häuser an der Grundgrenze.

Das Reihenhaus lebt davon, dass die Häuser aneinandergebaut werden. Das Bautechnikgesetz sieht aber zunächst einen Abstand vor.

Nach § 40 Oö. BauTG 2013 muss ein Neubau mindestens 3 m von der Bauplatz- oder Nachbargrundgrenze entfernt sein, gemessen von der fertigen Außenwand. Dieser Abstand gilt allerdings nur, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Eine Reihenhausanlage mit Häusern direkt an den inneren Grundgrenzen setzt daher eine passende Festlegung im Bebauungsplan voraus. Wichtig: Eine Unterschreitung der gesetzlichen Abstände ist auch als geringfügige Abweichung vom Bebauungsplan unzulässig (§ 36 Abs. 1 Oö. BauO 1994). Ohne Bebauungsplan führt kein Weg an der Gemeinde vorbei.

Auch die Teilung des Grundstücks will früh bedacht sein. Die Oö. Bauordnung sieht für einen Bauplatz in der Regel mindestens 500 m² vor und verlangt eine Aufschließung über eine öffentliche Verkehrsfläche oder eine mindestens 3 m breite, grundbücherlich gesicherte Verbindung (§ 6). Bei Reihenhausanlagen mit kleineren Parzellen klären Planverfasser und Gemeinde vorab, wie Bauplätze und Zufahrten gebildet werden.

Als Nachbarn mit Parteistellung gelten bei Wohngebäuden die Eigentümer der Grundstücke höchstens 10 m vom Bauplatz entfernt (§ 31). Unterschreiben alle den Bauplan und bestätigt der Planverfasser die Rechtskonformität, ist statt der Baubewilligung eine Bauanzeige mit Baufreistellung möglich (§ 24a); die Behörde kann dann nur binnen acht Wochen untersagen (§ 25a).

Quellen: RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013 · RIS, Oö. Bauordnung 1994

Rohbau in Serie

Wie wir mehrere Reihenhäuser in einem Ablauf bauen.

Der Vorteil einer Anlage liegt in der Wiederholung. Gleiche Grundrisse, gleiche Details und eine durchgehende Baustelle sparen Zeit gegenüber einzeln vergebenen Häusern.

Phase 1

Einreichplan

Für unsere Bauvorhaben erstellen wir Einreichplan und Energieausweis.

Phase 2

Abstimmung

Mit Ihrem Architekten stimmen wir Ausführungsdetails und Bauabschnitte ab.

Phase 3

Erdarbeiten in einem Zug

Humusabtrag, Aushub und Unterbau für alle Einheiten in einem Durchgang.

Phase 4

Fundamente

Bodenplatten oder Keller je nach Statik und Schallschutzkonzept.

Phase 5

Wände und Haustrennwände

Massiver Rohbau mit Decken und den Trennwänden zwischen den Häusern.

Phase 6

Dach und Hülle

Bis zum dichten Dach, bei belagsfertig zusätzlich Fenster und Außentüren.

  • Die Abstimmung mit Ihrem Architekten gilt, wenn bereits eine Planung von ihm vorliegt.
  • Bei den Erdarbeiten rücken Bagger und Lkw nur einmal an, eine gemeinsame Baustelleneinrichtung dient allen Einheiten.
  • Beim Fundament sind etwa getrennte Platten je Haus möglich. Nach dem Fundament bestätigt der Bauführer die bewilligungsgemäße Lage zu den Grenzen (§ 40a Oö. BauO 1994).
  • Die Haustrennwände müssen Brandschutz und Schallschutz nach den OIB-Richtlinien 2 und 5 erfüllen, in Oberösterreich in der Ausgabe Mai 2023.
  • Nach Dach und Hülle übernehmen Sie oder Ihre Ausbaugewerke.

Quellen: RIS, Oö. Bauordnung 1994 · RIS, Oö. Bautechnikverordnung 2013

Ihre Anlage: Schicken Sie uns Lageplan und Anzahl der Einheiten, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung. Projekt anfragen
Kalkulation

Richtwerte und Preisentwicklung für Ihre Projektrechnung.

Für Reihenhausanlagen gibt es keine öffentlichen Richtwerte. Die folgenden Zahlen gelten für Einzelhäuser in Österreich und dienen als Ausgangspunkt. Ihren Fixpreis erhalten Sie nach Prüfung der Pläne und Besichtigung.

PositionWertHinweis
Rohbau1.250 bis 2.850 € pro m²Faustregel laut Quelle rund 2.000 € pro m² Wohnfläche
Anteil Rohbau am Baubudgetrund 40 %ohne Grundstück, Durchschnitt
Baustelleneinrichtungrund 1.500 bis 3.500 €Wert für ein Einfamilienhaus; bei einer Anlage teilen sich die Einheiten eine Baustelle
Bodenplatte komplett350 bis 590 € pro m²mit Aushub, Dämmung, Abdichtung
Baupreisindex Wohnhausbau, 2. Quartal 2026103,7 Punkteplus 3,6 % zum Vorjahresquartal (Basis 2025 = 100)
Baukostenindex Wohnhausbau, September 2026105,9 Punkteplus 5,7 % zum Vorjahresmonat, vorläufig

Richtwerte für Österreich, kein Angebot. Der Baupreisindex zeigt, was Bauherren zahlen, der Baukostenindex, was Baufirmen für Material und Lohn ausgeben. Wenn die Kosten schneller steigen als die Preise, wird das in künftigen Angeboten sichtbar. Für eine Projektkalkulation über mehrere Jahre lohnt es sich, beide Werte im Auge zu behalten. Mehr zu Rohbaupreisen unter Rohbau Kosten pro m².

Quellen: infina.at, Rohbau Kosten (Stand 27.01.2026) · daibau.at, Fundamente und Bodenplatten · Statistik Austria, Baupreisindex 2. Quartal 2026 · Statistik Austria, Baukostenindex

Förderung für Käufer

Wohnbauförderung OÖ für Reihenhäuser: was Ihre Käufer wissen sollten.

Die Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 fördert ausdrücklich auch Reihenhäuser und Doppelhäuser. Für Reihenhäuser in einer Anlage mit mindestens drei Reihenhäusern gibt es einen Zuschlag von 20.000 Euro zum förderbaren Darlehen, in der Standardvariante entspricht das 2.500 Euro Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Grundstücksfläche im Schnitt höchstens 400 m² pro Eigenheim beträgt. Das gilt auch für die Eigenheim Förderaktion 1,5 %, deren Antragsfrist am 31.12.2027 endet.

Gefördert wird allerdings, wer selbst einzieht: Das Land verlangt unter anderem Eigentum am Grundstück, den Hauptwohnsitz im geförderten Objekt und die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Außerdem muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Für ein Bauträgermodell, bei dem die Käufer erst später einsteigen, sollten Sie deshalb direkt mit der Abteilung Wohnbauförderung klären, ob und wie Ihre Käufer die Förderung noch nutzen können. Ein reines Vermietungsobjekt des Investors fällt nicht unter die Eigenheimförderung.

Quellen: RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · Land OÖ, Förderaktion 1,5 % · Land OÖ, Eigenheimförderung

Verkauf und Vermietung

Energieausweis und Fertigstellung: Pflichten nach dem Rohbau.

Für den Neubau ist ein Energieausweis Pflicht (§ 36 Oö. BauTG 2013); er gilt zehn Jahre und wird erst mit der Registrierung in der Oö. Energieausweisdatenbank gültig. Für unsere Bauvorhaben erstellen wir ihn mit dem Einreichplan.

Wer die Häuser später verkauft oder vermietet, muss das Energieausweis-Vorlage-Gesetz beachten. Seit 01.07.2026 sind in Anzeigen Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf samt Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben (§ 3 EAVG 2012). Vor der Vertragserklärung ist ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis vorzulegen und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen (§ 4). Verstöße sind mit bis zu 1.450 Euro strafbar (§ 9).

Bei der Fertigstellung kommt es auf die Zahl der Wohnungen je Gebäude an: Für Wohngebäude, auch in verdichteter Flachbauweise, mit höchstens drei Wohnungen genügt die Fertigstellungsanzeige des Bauherrn (§ 42 Oö. BauO 1994). Bei anderen Gebäuden sind zusätzlich Befunde etwa des Bauführers und über Rauchfänge, Heizungs- und Elektroanlagen beizulegen (§ 43). Welcher Fall bei Ihrer Anlage vorliegt, klärt der Planverfasser.

Quellen: RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013 · RIS, Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 · RIS, Oö. Bauordnung 1994

Für Ihre Anfrage

Diese Unterlagen helfen uns, Ihr Reihenhausprojekt einzuschätzen.

  • Lageplan oder Grundbuchsauszug mit Grundstücksgröße
  • Flächenwidmung und, falls vorhanden, Bebauungsplan der Gemeinde
  • Anzahl der Einheiten und ungefähre Wohnfläche je Haus
  • Vorhandene Planung oder Vorentwurf Ihres Architekten
  • Gewünschte Leistung: nur Fundament, Rohbau oder belagsfertig
  • Keller oder Bodenplatte, und ob in Bauabschnitten gebaut werden soll
  • Ihr Zeitfenster für Baubeginn und Übergabe
Unser Einsatzgebiet: Unser Sitz ist Gobrechtsham im Bezirk Ried. Wir bauen in den Bezirken Ried im Innkreis, Braunau am Inn und Schärding sowie in Grieskirchen und Wels. Projekte in anderen Teilen Oberösterreichs prüfen wir auf Anfrage.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Reihenhausbau in Oberösterreich.

Bauen Sie Reihenhäuser auch schlüsselfertig?
Nein. Wir bauen bis zum Rohbau oder bis belagsfertig, also bis zur geschlossenen Hülle mit Fenstern und Außentüren. Für Estrich, Innenputz, Wärmepumpe und Einbauküche vermitteln wir Partnerbetriebe. Installateurarbeiten führen wir selbst nicht aus.
Können Sie auch nur die Fundamente für eine Anlage herstellen?
Ja. Wenn die Häuser als Fertighäuser oder von einem anderen Unternehmen errichtet werden, übernehmen wir auf Wunsch nur Erdarbeiten und Bodenplatten oder Keller. Mehr dazu unter Bodenplatte für Fertighaus.
Braucht eine Reihenhausanlage eine Baubewilligung?
Der Neubau von Wohngebäuden ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Eine Bauanzeige mit Baufreistellung nach § 24a Oö. BauO 1994 ist möglich, wenn alle Nachbarn den Bauplan unterschreiben und ein befugter Planverfasser die Rechtskonformität bestätigt. Ohne passenden Bebauungsplan sind Häuser an der Grundgrenze aber gar nicht zulässig.
Bekommen Käufer eines Reihenhauses Wohnbauförderung?
Grundsätzlich fördert das Land OÖ Reihenhäuser, in Anlagen mit mindestens drei Häusern sogar mit Zuschlag. Voraussetzungen sind unter anderem Eigentum, Hauptwohnsitz und ein Antrag vor Baubeginn. Wie das bei einem Kauf vom Bauträger gelöst wird, klären Sie am besten direkt mit der Förderstelle.
Arbeiten Sie in ganz Oberösterreich?
Unser Schwerpunkt ist das Innviertel mit den Bezirken Ried, Braunau und Schärding, dazu Grieskirchen und Wels. Bei größeren Anlagen in anderen Bezirken schauen wir uns das Projekt an und sagen Ihnen ehrlich, ob es für uns passt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular, wir antworten in der Regel per E-Mail.

Quellen

Zahlen und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite stammen aus diesen Quellen (abgerufen 17. Oktober 2026). Kostenangaben sind Richtwerte und kein Angebot: RIS, Oö. Bautechnikgesetz 2013 · RIS, Oö. Bauordnung 1994 · RIS, Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 · Land OÖ, Eigenheim Förderaktion 1,5 % · RIS, Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 · infina.at, Rohbau Kosten · Statistik Austria, Baupreisindex 2. Quartal 2026 · Statistik Austria, Baukostenindex

Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Reihenhausprojekt.

Ort, Anzahl der Einheiten, gewünschte Leistung und Zeitrahmen genügen für eine erste Einschätzung. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  1. Formular ausfüllenRund 2 Minuten, Pläne können Sie später nachreichen.
  2. Rückmeldung per E-MailWir melden uns mit ersten Fragen oder einem Terminvorschlag.
  3. Besichtigung vor OrtWir sehen uns Grundstück und Pläne gemeinsam an.
  4. Schriftliches AngebotMit klarem Leistungsumfang.
Das Formular wird geladenFalls nichts erscheint: Formular in neuem Fenster öffnen.
Lieber direkt?E-Mail schreibenTelefon: +43 664 1857057 (Mo bis Fr, 8 bis 17 Uhr)
Wer wir sind

Ein regionales Bauunternehmen mit Handschlagqualität.

Die 1A-Bauservice GmbH realisiert seit 2016 Bau- und Sanierungsprojekte im Innviertel, mit über 28 Jahren Erfahrung in der Branche. Unser Team aus ausgebildeten Fachkräften baut Häuser vom Fundament bis zur geschlossenen Hülle, dazu Keller, Bodenplatten, Pools sowie Erd- und Gartenarbeiten.

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